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Friseurhandwerk – spezialisiert auf Friseur/in

Dein Berichtsheft für
Friseur/in.

Beraten, waschen, schneiden, färben, föhnen – zwischen Termin und Termin bleibt wenig Zeit fürs Berichtsheft. AzubiBericht erstellt dir ein prüfungssicheres Berichtsheft als Friseur/in in wenigen Minuten.

Drei Jahre Ausbildung, jede Woche ein Nachweis

AzubiBericht übersetzt deine Arbeit am Kunden – Diagnose, Schnitt, Farbe, Pflege – in saubere, prüfungssichere Berichte, ohne Word- oder Excel-Chaos.

Kammerkonforme Inhalte

Haar- und Kopfhautdiagnose, Schnitttechniken, Farbveränderung, Umformung und Pflegeberatung werden so formuliert, wie der Prüfungsausschuss sie erwartet.

Passt zum Salonalltag

Ob voller Terminkalender, Samstagsdienst oder Schulungstag: Du trägst nach, wann Zeit ist, ohne dass Wochen verloren gehen.

Erkennt die gestreckte Prüfung

Die Gesellenprüfung läuft in zwei Teilen. Dein Heft belegt, dass die Techniken vor Teil 1 wirklich geübt wurden.

Konkrete Tätigkeitsbeispiele für Friseur/in

Diese Beispiele zeigen typische Inhalte, die in deinem Berichtsheft nachvollziehbar und fachlich sauber dokumentiert werden sollten.

Haar- und Kopfhautdiagnose gestellt und die Behandlung mit der Kundin abgestimmt.

Klassischen Stufenschnitt angelegt, ausgearbeitet und die Kontur nachgeschnitten.

Farbauftrag nach Mischverhältnis angesetzt, Einwirkzeit überwacht und nachbehandelt.

Föhnfrisur mit Rundbürste gestaltet und die Pflegeempfehlung für zu Hause erklärt.

Ausbildung Friseur/in: Dauer, Struktur und Prüfung

Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.

Regelausbildungsdauer

3 Jahre

Zuständige Stelle

die Handwerkskammer

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (FriseurAusbV 2008) vom 21. Mai 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Juli 2022

Friseur ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Gewerbe Nr. 38 der Anlage A zur Handwerksordnung). Zuständige Stelle ist deshalb die Handwerkskammer, und du legst eine Gesellenprüfung ab, keine Abschlussprüfung. Für die Zulassung gilt § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO – inhaltlich dasselbe wie § 43 BBiG: ohne ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweis keine Zulassung.

Geprüft wird in zwei Teilen. Teil 1 soll Mitte des zweiten Ausbildungsjahres liegen und heißt „Basisfriseurarbeiten“: eine Arbeitsaufgabe von 210 Minuten mit schriftlichen Aufgaben von 60 Minuten – klassische Friseurarbeit an der Dame mit dauerhafter Umformung und zwei Einlegetechniken – sowie ein Prüfungsstück von 60 Minuten, die klassische Friseurarbeit am Herren einschließlich Föhnen. Innerhalb des Bereichs zählen Arbeitsaufgabe 70 und Prüfungsstück 30 Prozent. Teil 1 geht mit 25 Prozent in die Gesamtnote ein und ist nicht eigenständig wiederholbar.

Teil 2 hat vier Bereiche: „Friseur- und dekorative Kosmetikdienstleistungen“ mit 45 Prozent – 315 Minuten für eine modische Friseurarbeit an der Dame zu einem besonderen Anlass mit abgestimmtem Make-up, Dokumentation und einer Gesprächssimulation als Kundenberatung von zehn Minuten, dazu ein Prüfungsstück am Herren –, „Friseurtechniken“ schriftlich 90 Minuten mit 10 Prozent, „Betriebsorganisation und Kundenmanagement“ schriftlich 90 Minuten mit 10 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten mit 10 Prozent.

Sperrfach ist „Friseur- und dekorative Kosmetikdienstleistungen“. Es muss mindestens ausreichend sein, ebenso Teil 2 insgesamt und das Gesamtergebnis; dazu müssen zwei weitere Bereiche aus Teil 2 mindestens ausreichend sein und keiner ungenügend. Eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt es nur auf deinen Antrag und nur für einen der schriftlichen Bereiche.

Im Ausbildungsvertrag wird genau eine Wahlqualifikation festgelegt, die acht Wochen im Zeitraum vom 19. bis 36. Monat umfasst. Sie ist in der Arbeitsaufgabe von Teil 2 zu berücksichtigen – deshalb sollte im Heft der zweiten Hälfte erkennbar sein, welche es ist.

Fachrichtungen und Schwerpunkte

  • Wahlqualifikation Visagistik
  • Wahlqualifikation Langhaarfrisuren
  • Wahlqualifikation Haarersatz
  • Wahlqualifikation Coloration

Schreib im Berichtsheft mit, welcher Schwerpunkt in deinem Betrieb gilt. Der Prüfungsausschuss liest die Einträge vor diesem Hintergrund.

Was in welchem Ausbildungsjahr ins Berichtsheft gehört

Ein Berichtsheft, in dem im dritten Jahr noch die Themen des ersten stehen, fällt auf. Die Schwerpunkte sind aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan für Friseur/in abgeleitet.

1. Ausbildungsjahr

Pflege, Schnitt und die Grundlagen am Kunden

Themenschwerpunkte

  • Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln, Betreuen, Beraten und Verkaufen
  • Pflegen des Haares und der Kopfhaut: Zustand beurteilen, Maßnahmen vorschlagen (7 Wochen laut Rahmenplan)
  • Haarschneiden mit klassischen Techniken (12 Wochen in der ersten Ausbildungshälfte)
  • Gestalten von Frisuren, Einlegetechniken, Föhnen (8 Wochen)
  • Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene am Arbeitsplatz
  • Lernfelder 1 bis 5: Orientierung im Beruf, Kunden empfangen, Haare und Kopfhaut pflegen, Frisuren empfehlen, Haare schneiden

So kann es im Bericht stehen

  • Haar- und Kopfhautdiagnose durchgeführt, Zustand beurteilt und die Pflegemaßnahme vorgeschlagen.
  • Klassischen Damenschnitt angelegt: Haarlängen nach Wuchsrichtung abgeteilt, Kontur und Übergang geschnitten.
  • Föhnfrisur mit Rundbürste gestaltet und das Ergebnis mit der Kundin besprochen.
  • Arbeitsplatz hygienisch eingerichtet, Werkzeuge desinfiziert und die Hautschutzmaßnahmen angewendet.

2. Ausbildungsjahr

Umformen, Farbe – und Teil 1 der Gesellenprüfung

Themenschwerpunkte

  • Dauerhaft Umformen: Wickeltechnik und Präparate wählen, Vor- und Nachbehandlung (14 Wochen)
  • Farbverändernde Haarbehandlungen: Ausgangsfarbe feststellen, Zielfarbe empfehlen, Applikationstechnik wählen (12 Wochen)
  • Dekorative Kosmetik und Maniküre in den Grundlagen
  • Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
  • Lernfelder 6 bis 9: Frisuren erstellen, Haare dauerhaft umformen, tönen, färben und blondieren
  • Vorbereitung auf Teil 1: klassische Arbeit an Dame und Herr unter Zeitvorgabe

So kann es im Bericht stehen

  • Dauerhafte Umformung durchgeführt: Wickler bestimmt, Präparat ausgewählt, Umformung überwacht und nachbehandelt.
  • Ausgangsfarbe bestimmt, Zielfarbe empfohlen und die Coloration mit Foliensträhnen aufgetragen.
  • Einwirkzeit überwacht, ausgespült und die Nachbehandlung dokumentiert.
  • Tages-Make-up gestaltet und Augenbrauen gefärbt und in Form gebracht.

3. Ausbildungsjahr

Modische Arbeiten, Wahlqualifikation, Betrieb

Themenschwerpunkte

  • Moderne Schneide-, Styling- und Finishtechniken (19 Wochen für Haarschneiden in der zweiten Hälfte)
  • Gestalten von Frisuren zu besonderen Anlässen (18 Wochen)
  • Die gewählte Wahlqualifikation: Visagistik, Langhaarfrisuren, Haarersatz oder Coloration (8 Wochen)
  • Qualitätssicherung, Werbung, Präsentation und Preisgestaltung, Kundenbindung
  • Lernfelder 10 bis 13: Hände und Nägel, Haut dekorativ gestalten, betriebliche Prozesse, komplexe Dienstleistungen
  • Behandlungspläne erstellen, erläutern und dokumentieren

So kann es im Bericht stehen

  • Modische Hochsteckfrisur zu einem Anlass gestaltet und mit dem passenden Make-up abgestimmt.
  • Behandlungsplan für eine komplexe Dienstleistung erstellt, der Kundin erläutert und dokumentiert.
  • Haarverlängerung in der Wahlqualifikation Haarersatz angebracht und Eigenhaar nachbehandelt.
  • Aktionspreis für eine Dienstleistung kalkuliert und den Aushang im Salon vorbereitet.

Beispiel-Wochenberichte Friseur/in

Drei ausgeschriebene Wochen, wie sie ein Prüfungsausschuss gern liest: Tätigkeit, Werkzeug oder System, Ergebnis. Die Beispiele sind erfunden und enthalten keine echten Betriebs- oder Kundennamen – abschreiben bringt dir nichts, als Muster für deine eigene Woche schon.

Woche 10 – 1. Ausbildungsjahr

Empfang, Wäsche, Schnitt
  • Montag: Kunden empfangen, Termine koordiniert und Garderobe sowie Getränke betreut.
  • Dienstag: Haarwäschen durchgeführt, Kopfhautzustand beurteilt und Pflegeprodukte nach Diagnose ausgewählt.
  • Mittwoch: Am Modellkopf Stumpfschnitt und Kontur geübt und den Fall des Haares beurteilt.
  • Donnerstag: Bei einem Damenschnitt assistiert, Partien abgeteilt und den Übergang nachgeschnitten.
  • Freitag: Werkzeuge gereinigt und desinfiziert, Hygieneplan abgezeichnet und Vorräte aufgefüllt.

Berufsschule: Lernfeld 3 Haare und Kopfhaut pflegen, Lernfeld 5 Haare schneiden.

Woche 26 – 2. Ausbildungsjahr

Umformung und Coloration
  • Montag: Dauerwelle vorbereitet: Wickelart bestimmt, Präparat nach Haarzustand ausgewählt und Vorbehandlung durchgeführt.
  • Dienstag: Umformung überwacht, Zwischenkontrolle durchgeführt und Nachbehandlung aufgetragen.
  • Mittwoch: Coloration selbständig durchgeführt: Ausgangsfarbe bestimmt, Applikation in Foliensträhnen, Einwirkzeit überwacht.
  • Donnerstag: Blondierung am Modell begleitet und das Ergebnis mit der Zielfarbe verglichen.
  • Freitag: Beratungsgespräch zur Pflege nach der Farbbehandlung geführt und Produkte empfohlen.

Berufsschule: Lernfeld 7 Haare dauerhaft umformen, Lernfeld 9 Haare färben und blondieren.

Woche 20 – 3. Ausbildungsjahr

Anlassfrisur, Wahlqualifikation, Salonorganisation
  • Montag: Hochsteckfrisur für eine Hochzeit gestaltet und Halt sowie Sitz nach zwei Stunden kontrolliert.
  • Dienstag: Make-up passend zur Frisur aufgetragen und die Farbwahl mit der Kundin abgestimmt.
  • Mittwoch: Wahlqualifikation Haarersatz: Haarverdichtung angebracht, Befestigung geprüft und Pflege erklärt.
  • Donnerstag: Behandlungsplan für eine Komplettveränderung erstellt, dokumentiert und dem Meister vorgelegt.
  • Freitag: Aktionsangebot kalkuliert, Präsentation im Schaufenster vorbereitet und Kundenbindung besprochen.

Berufsschule: Lernfeld 11 Haut dekorativ gestalten, Lernfeld 13 Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen.

Häufige Fehler im Berichtsheft als Friseur/in

Die meisten Beanstandungen haben nichts mit Rechtschreibung zu tun, sondern damit, dass der Eintrag nicht zeigt, was du wirklich gemacht hast. Diese Punkte fallen bei Friseurinnen und Friseure besonders oft auf.

Überbetriebliche Lehrgänge fehlen

Handwerkskammern verlangen ausdrücklich, dass Betrieb, überbetriebliche Ausbildung im Bildungszentrum und Berufsschule im Nachweis stehen. Im Salon wird oft nur der Salon geführt – und dann fehlt genau der Teil, der außerhalb stattgefunden hat.

„Gefärbt“ als ganzer Eintrag

Die Handwerkskammer zu Köln verlangt berufsspezifische Formulierungen mit eingesetzten Mitteln und der Angabe, ob du selbständig gearbeitet hast. Also: Ausgangsfarbe bestimmt, Applikationstechnik Foliensträhnen, Einwirkzeit überwacht, Nachbehandlung durchgeführt, selbständig.

Vorlage erst am Ende geplant

Mehrere Kammern verlangen die Vorlage schon zu Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung, also Mitte des zweiten Jahres. Wer erst am Ende sammelt, hat den ersten Termin verpasst – und Teil 1 zählt 25 Prozent und ist nicht eigenständig wiederholbar.

Wahlqualifikation unsichtbar

Steht im Vertrag Coloration, im Heft aber nur Langhaarfrisuren, ist der Widerspruch für den Prüfungsausschuss sichtbar – und deine Wahl wird in der Arbeitsaufgabe von Teil 2 berücksichtigt. Nenne die Einheit und dokumentiere die acht Wochen.

Betriebsorganisation kommt nie vor

Qualitätssicherung, Werbung, Preisgestaltung und Kundenbindung sind Pflichtinhalte und ein eigener Prüfungsbereich mit 10 Prozent. Im Heft tauchen sie fast nie auf, weil sie sich nicht wie Handarbeit anfühlen. Ein Eintrag pro Monat genügt schon.

Stichtag 31.12.2026

Das Online-Berichtsheft der IHK wird abgeschaltet. Deine Nachweispflicht bleibt.

Zum 31.12.2026 endet das Online-Berichtsheft der IHK. Was verschwindet, ist ein Werkzeug – nicht die Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises zu deinen Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender. Zur Gesellenprüfung zugelassen wird nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO nur, wer den Ausbildungsnachweis geführt und vorgelegt hat; bei einer gestreckten Gesellenprüfung entscheidet die Kammer nach § 36a HwO über Teil 1 und Teil 2 getrennt, der Nachweis zählt also schon für Teil 1. Für Handwerksberufe verdrängt die Handwerksordnung dabei die §§ 27 bis 49 BBiG (§ 3 Abs. 3 BBiG) – § 43 BBiG, den viele Ratgeber nennen, gilt hier nicht. Wenn du das IHK-Tool genutzt hast, exportiere deine Wochen, solange du noch Zugriff hast, und schreib lückenlos weiter.

Für dich ist die Handwerkskammer zuständig, nicht die IHK. Die Zulassung zur Gesellenprüfung regelt § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO; er verlangt denselben Nachweis wie § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG. Das abgeschaltete IHK-Werkzeug betrifft dich also nur, wenn du es zusätzlich benutzt hast.

Wie streng die Handwerkskammer prüft und in welcher Form der Nachweis vorgelegt werden muss, entscheidet die zuständige Stelle selbst. Frag dort im Zweifel nach, bevor du auf ein Format umstellst.

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Der billigste Einstieg ist der teuerste Weg

Deine Ausbildung dauert keinen Monat, sondern drei Jahre. Und so lange brauchst du das Berichtsheft auch. Dieselbe Zeit, drei Wege:

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Gerechnet auf 36 Monate Restausbildung (156 Wochenberichte). Bist du kürzer dabei, rechne entsprechend weniger. Alle Preise inkl. MwSt.

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