Ausbildung Elektroniker/in: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Zuerst die Verwechslungsgefahr: Der Elektroniker ist ein Handwerksberuf, anerkannt für das Gewerbe Elektrotechniker nach Anlage A Nr. 25 der Handwerksordnung. Zuständig ist die Handwerkskammer, und die Prüfung heißt Gesellenprüfung. Der Elektroniker für Betriebstechnik dagegen ist ein Industrieberuf mit eigener Verordnung und IHK-Zuständigkeit. Wer Merkblätter über das IHK-Berichtsheft liest, liest über die falsche Kammer.
Die Neuordnung 2021 hat die Fachrichtungen verändert. Es gibt heute nur noch zwei: Energie- und Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- und Systemtechnik. Die frühere Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik ist weggefallen, und die Gebäudesystemintegration ist ein eigener Ausbildungsberuf geworden. Eine Vorlage von vor 2021 kann diese Struktur nicht abbilden.
Geprüft wird als gestreckte Gesellenprüfung, eine Zwischenprüfung gibt es nicht. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und erstreckt sich auf die ersten 18 Monate. Er besteht aus dem Prüfungsbereich „Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel“: insgesamt zehn Stunden, davon acht Stunden Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch von höchstens zehn Minuten, dazu schriftliche Aufgaben in 120 Minuten. Teil 1 zählt mit 30 Prozent.
Teil 2 hat vier Bereiche: Kundenauftrag mit 36 Prozent – 16 Stunden mit einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten –, Systementwurf schriftlich in 120 Minuten mit 12 Prozent, Funktions- und Systemanalyse schriftlich in 120 Minuten mit 12 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten mit 10 Prozent. Kundenauftrag, Systementwurf und Funktions- und Systemanalyse sind fachrichtungsspezifisch: In der Energie- und Gebäudetechnik geht es um eine gebäudetechnische Anlage, in der Automatisierungs- und Systemtechnik um eine Automatisierungsanlage.
Eine Besonderheit gegenüber den Industrieberufen: Hier muss auch das Ergebnis von Teil 2 für sich mindestens ausreichend sein. Eine schwache zweite Hälfte lässt sich also nicht mit einem guten Teil 1 ausgleichen. Und einen betrieblichen Auftrag als Alternative kennt die Verordnung nicht – es gibt nur die Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht.
Zusammen entscheiden Teil 1 und der Kundenauftrag über zwei Drittel der Note, beides praktische Bereiche mit Fachgespräch. Wer im Heft festhält, welche Anlage er installiert, gemessen und in Betrieb genommen hat und mit welchen Werten, hat für diese Gespräche Belege statt Erinnerungen.