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Schornsteinfegerhandwerk – spezialisiert auf Schornsteinfeger/in

Dein Berichtsheft für
Schornsteinfeger/in.

Kehren, messen, prüfen, beraten – zwischen Kehrbezirk, Dach und Kehrbuch bleibt wenig Zeit fürs Berichtsheft. AzubiBericht erstellt dir ein prüfungssicheres Berichtsheft als Schornsteinfeger/in in wenigen Minuten.

Drei Jahre Ausbildung, jede Woche ein Nachweis

AzubiBericht übersetzt deine Touren, Messungen und Prüfungen in saubere, prüfungssichere Berichte – ohne Word- oder Excel-Chaos.

Kammerkonforme Inhalte

Kehrarbeiten, Abgaswegeüberprüfung, Feuerstättenschau, Messungen und Beratung werden so formuliert, wie der Prüfungsausschuss sie erwartet.

Passt zur Tour

Ob Kehrtour, Messdienst oder Bauabnahme: Du trägst nach, wann Zeit ist, ohne dass Wochen verloren gehen.

Erkennt die gestreckte Prüfung

Die Gesellenprüfung läuft in zwei Teilen. Dein Heft belegt, welche Arbeiten du vor Teil 1 schon begleitet hast.

Konkrete Tätigkeitsbeispiele für Schornsteinfeger/in

Diese Beispiele zeigen typische Inhalte, die in deinem Berichtsheft nachvollziehbar und fachlich sauber dokumentiert werden sollten.

Schornstein gekehrt, Rußrückstände entnommen und die Arbeit im Kehrbuch eingetragen.

Abgaswegeüberprüfung an einer Gastherme durchgeführt und die Messwerte festgehalten.

Feuerstättenschau begleitet und den Zustand von Feuerstätte und Abgasanlage aufgenommen.

Kohlenmonoxid-Messung am Kaminofen vorgenommen und die Ergebnisse mit den Grenzwerten verglichen.

Ausbildung Schornsteinfeger/in: Dauer, Struktur und Prüfung

Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.

Regelausbildungsdauer

3 Jahre

Zuständige Stelle

die Handwerkskammer

Ausbildungsordnung

Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung (SchfAusbV) vom 18. Februar 2025, in Kraft seit 1. August 2025; sie hat die Verordnung von 2012 ersetzt

Das Wichtigste zuerst: Seit dem 1. August 2025 gilt eine neue Ausbildungsordnung. Die Zwischenprüfung ist entfallen, an ihre Stelle tritt Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung, und mit dem betrieblichen Auftrag ist ein neues Prüfungsinstrument dazugekommen. Ratgeber und Merkblätter, die noch von einer Zwischenprüfung sprechen, beziehen sich auf die Verordnung von 2012. Wer einen Altvertrag hat, bleibt bei der alten Struktur, solange nicht ausdrücklich umgestellt wurde.

Schornsteinfeger ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 12 der Handwerksordnung). Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer, du legst eine Gesellenprüfung ab, und zu jedem Prüfungsteil wird gesondert zugelassen. Teil 1 ist nicht eigenständig wiederholbar.

Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr liegen und besteht aus dem Prüfungsbereich „Kehr- und Überprüfungsarbeiten“ mit 30 Prozent Gewicht: eine Arbeitsaufgabe über vier Stunden mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch von zehn Minuten (70 Prozent des Bereichs) und schriftliche Aufgaben über 60 Minuten (30 Prozent). Zugrunde liegen alle vier Kerntätigkeiten – Abgasanlage überprüfen, Kehr- und Reinigungsverfahren durchführen, Betriebs- und Brandsicherheit überprüfen, Parameter messen und dokumentieren – plus eine Aufgabe zum Austauschen oder Einbauen von Komponenten.

Teil 2 hat vier Bereiche. „Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit“ mit 20 Prozent ist ein betrieblicher Auftrag von acht Stunden mit Dokumentation und einem Fachgespräch von 20 Minuten; Aufgabenstellung und Bearbeitungszeitraum musst du dem Prüfungsausschuss vorher zur Genehmigung vorlegen. „Klimaschutz und Energieeffizienz“ mit 25 Prozent besteht aus einer Arbeitsaufgabe über vier Stunden mit Fachgespräch und 120 Minuten schriftlich, „Lüftungstechnik“ mit 15 Prozent aus einer Arbeitsaufgabe über drei Stunden mit Fachgespräch und 60 Minuten schriftlich, dazu Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.

Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend ist, in mindestens drei Bereichen von Teil 2 mindestens ausreichend und in keinem ungenügend. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur für schriftliche Aufgaben und nur in Klimaschutz und Energieeffizienz, Lüftungstechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde möglich – im betrieblichen Auftrag nicht.

Ein Thema, das dein Heft vom Rest unterscheidet: Die Abgrenzung zwischen hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger – Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Kehrbuch – und den freien Dienstleistungen des Betriebs ist ausdrücklich Ausbildungsinhalt und Prüfungsanforderung in Teil 2. Schreib bei hoheitlichen Einsätzen mit, in welcher Rolle du dabei warst.

Was in welchem Ausbildungsjahr ins Berichtsheft gehört

Ein Berichtsheft, in dem im dritten Jahr noch die Themen des ersten stehen, fällt auf. Die Schwerpunkte sind aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan für Schornsteinfeger/in abgeleitet.

1. Ausbildungsjahr

Kehren, Reinigen, Gebäude erfassen

Themenschwerpunkte

  • Überprüfen sowie Reinigen oder Kehren von Abgasanlagen und Wärmeerzeugungsanlagen (10 Wochen in den ersten 18 Monaten)
  • Anwenden der schornsteinfegerrechtlichen Regelungen (6 Wochen)
  • Kundenorientiertes Planen und Durchführen von Aufträgen (6 Wochen)
  • Brandschutztechnisches und energetisches Beurteilen von Baustoffen und Bauteilen
  • Feststellen und Dokumentieren der Energieeffizienz von Anlagen (6 Wochen)
  • Lernfelder 1 bis 4: Dienstleistungen präsentieren, Anlagen reinigen, Lüftungssysteme reinigen, Gebäude energetisch erfassen

So kann es im Bericht stehen

  • Abgasanlage überprüft, den Kehrbedarf festgestellt und das Verfahren ausgewählt.
  • Schornstein gekehrt, Rückstände entnommen und die Arbeit dokumentiert.
  • Lüftungssystem gereinigt und die Zugänglichkeit der Öffnungen kontrolliert.
  • Gebäude energetisch erfasst und die Anlagendaten aufgenommen.

2. Ausbildungsjahr

Überprüfen, Messen, Kunden beraten – und Teil 1

Themenschwerpunkte

  • Überwachen der Betriebs- und Brandsicherheit technischer Anlagen (12 Wochen ab dem 19. Monat)
  • Prüfen und Bewerten von Energieträgern sowie Gefahr- und Hilfsstoffen
  • Feststellen und Dokumentieren der Umwelt- und Klimaeinwirkungen (8 Wochen)
  • Prüfen der Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitstechnik und Optimieren von Einstellungen
  • Teil 1 der Gesellenprüfung: Kehr- und Überprüfungsarbeiten
  • Lernfelder 5 bis 8: Anlagen überprüfen, Lüftungssysteme überprüfen, technische Anlagen energetisch erfassen, Produkte anbieten

So kann es im Bericht stehen

  • Abgaswegeüberprüfung an einer Gastherme durchgeführt und den Kohlenmonoxidanteil dokumentiert.
  • Messung an einer Festbrennstoffanlage nach den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben vorgenommen.
  • Abgasverlust ermittelt und mit dem Grenzwert für die Leistungsklasse verglichen.
  • Regelung einer Heizungsanlage geprüft und die Einstellung optimiert.

3. Ausbildungsjahr

Brandschutz, Energieeffizienz, Beratung, betrieblicher Auftrag

Themenschwerpunkte

  • Planen und Umsetzen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes (6 Wochen)
  • Beurteilen von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (8 Wochen)
  • Beraten von Kundinnen und Kunden (6 Wochen)
  • Feststellen und Dokumentieren von Mängeln und unsachgemäßem Nutzungsverhalten, Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • Betrieblichen Auftrag vorbereiten: Aufgabenstellung, Zielsetzung, Planung, Gebäude- und Anlagenbeschreibung, Durchführung, Begründung, Ergebnis
  • Lernfelder 9 bis 12: Brandschutz planen, technische Systeme beurteilen und optimieren, Kunden beraten, Qualität sichern

So kann es im Bericht stehen

  • Feuerstättenschau begleitet und den Zustand von Feuerstätte und Abgasanlage aufgenommen.
  • Mangel festgestellt, bewertet, dokumentiert und die notwendige Sofortmaßnahme eingeleitet.
  • Kundin zur Optimierung der Heizungsanlage beraten und die Maßnahme wirtschaftlich eingeordnet.
  • Betrieblichen Auftrag geplant und die Aufgabenstellung zur Genehmigung vorbereitet.

Beispiel-Wochenberichte Schornsteinfeger/in

Drei ausgeschriebene Wochen, wie sie ein Prüfungsausschuss gern liest: Tätigkeit, Werkzeug oder System, Ergebnis. Die Beispiele sind erfunden und enthalten keine echten Betriebs- oder Kundennamen – abschreiben bringt dir nichts, als Muster für deine eigene Woche schon.

Woche 14 – 1. Ausbildungsjahr

Kehrtour
  • Montag: Kehrtour begleitet, vier Schornsteine gekehrt und die Rückstände fachgerecht entsorgt.
  • Dienstag: Abgasanlage überprüft, Kehrbedarf festgestellt und den Zustand notiert.
  • Mittwoch: Lüftungssystem gereinigt und die Zugänglichkeit der Öffnungen dokumentiert.
  • Donnerstag: Gebäude energetisch erfasst: Baujahr, Anlagenart und Brennstoff aufgenommen.
  • Freitag: Arbeitsmittel gereinigt, Leitern geprüft und die persönliche Schutzausrüstung kontrolliert.

Berufsschule: Lernfeld 2 Wärme- und Energieerzeugungsanlagen reinigen, Lernfeld 4 Gebäude energetisch erfassen.

Woche 30 – 2. Ausbildungsjahr

Messdienst
  • Montag: Abgaswegeüberprüfung an zwei Gasthermen durchgeführt und die Messwerte protokolliert.
  • Dienstag: Messung an einer Pelletanlage vorgenommen und die Ergebnisse mit den Grenzwerten verglichen.
  • Mittwoch: Abgasverlust an einer Ölfeuerung ermittelt und die Bescheinigung vorbereitet.
  • Donnerstag: Messgerät auf Prüffrist und Identifikationsnummer kontrolliert und die Angaben übernommen.
  • Freitag: Regelung einer Heizungsanlage geprüft, Vorlauftemperatur angepasst und die Änderung dokumentiert.

Berufsschule: Lernfeld 5 Anlagen überprüfen, Lernfeld 7 Technische Anlagen energetisch erfassen.

Woche 20 – 3. Ausbildungsjahr

Feuerstättenschau und Beratung
  • Montag: Feuerstättenschau begleitet und Anlagen in sechs Gebäuden aufgenommen.
  • Dienstag: Mangel an einer Abgasanlage festgestellt, dokumentiert und die Sofortmaßnahme abgestimmt.
  • Mittwoch: Beratungsgespräch zur Optimierung einer Heizungsanlage geführt und die Maßnahme eingeordnet.
  • Donnerstag: Brandschutzmaßnahme in einem Dachgeschoss geplant und mit dem Meister besprochen.
  • Freitag: Betrieblichen Auftrag vorbereitet: Gebäude beschrieben, Ziel und Zeitplan formuliert.

Berufsschule: Lernfeld 9 Brandschutzmaßnahmen planen, Lernfeld 11 Kunden zu Optimierungsmaßnahmen beraten.

Häufige Fehler im Berichtsheft als Schornsteinfeger/in

Die meisten Beanstandungen haben nichts mit Rechtschreibung zu tun, sondern damit, dass der Eintrag nicht zeigt, was du wirklich gemacht hast. Diese Punkte fallen bei Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger besonders oft auf.

Nach einem Merkblatt von vor 2025 geführt

Die Zwischenprüfung ist für neue Verträge entfallen; stattdessen zählt Teil 1 im vierten Halbjahr mit 30 Prozent. Wer sein Heft nach der alten Struktur ausrichtet, plant auf einen Termin hin, den es nicht mehr gibt.

Hoheitlich und frei nicht auseinandergehalten

Die Abgrenzung zwischen den hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und den freien Dienstleistungen ist Ausbildungsinhalt und Prüfungsanforderung in Teil 2. Halte fest, ob du bei einer Feuerstättenschau dabei warst oder bei einer freien Wartung.

Messwerte ohne Bezug

Messen und Dokumentieren ist eine der vier Kerntätigkeiten von Teil 1. Ein Eintrag „gemessen“ hilft nicht: Anlagenart, Messgröße, Wert und der Vergleich mit dem Grenzwert machen daraus einen Nachweis – und genau das verlangt die Prüfung.

Betrieblicher Auftrag zu spät gedacht

Aufgabenstellung und Bearbeitungszeitraum sind dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung zur Genehmigung vorzulegen. Wer im dritten Jahr keine geeigneten Objekte im Heft hat, sucht das Thema unter Zeitdruck.

Stichtag 31.12.2026

Das Online-Berichtsheft der IHK wird abgeschaltet. Deine Nachweispflicht bleibt.

Zum 31.12.2026 endet das Online-Berichtsheft der IHK. Was verschwindet, ist ein Werkzeug – nicht die Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises zu deinen Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender. Zur Gesellenprüfung zugelassen wird nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO nur, wer den Ausbildungsnachweis geführt und vorgelegt hat; bei einer gestreckten Gesellenprüfung entscheidet die Kammer nach § 36a HwO über Teil 1 und Teil 2 getrennt, der Nachweis zählt also schon für Teil 1. Für Handwerksberufe verdrängt die Handwerksordnung dabei die §§ 27 bis 49 BBiG (§ 3 Abs. 3 BBiG) – § 43 BBiG, den viele Ratgeber nennen, gilt hier nicht. Wenn du das IHK-Tool genutzt hast, exportiere deine Wochen, solange du noch Zugriff hast, und schreib lückenlos weiter.

Zuständig ist für dich die Handwerkskammer, nicht die IHK. Das abgeschaltete IHK-Werkzeug betrifft dich also nur, wenn du es zusätzlich benutzt hast.

Wie streng die Handwerkskammer prüft und in welcher Form der Nachweis vorgelegt werden muss, entscheidet die zuständige Stelle selbst. Frag dort im Zweifel nach, bevor du auf ein Format umstellst.

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Deine Ausbildung dauert keinen Monat, sondern drei Jahre. Und so lange brauchst du das Berichtsheft auch. Dieselbe Zeit, drei Wege:

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