Ausbildung Berufskraftfahrer/in: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Drei Jahre, zuständige Stelle ist die IHK. Mit dem Abschluss erwirbst du gleichzeitig die volle Grundqualifikation nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes – nicht die beschleunigte. Für bestimmte Fahrten im Personenverkehr ab 18 oder 20 Jahren ist genau dieser Weg über die Ausbildung sogar der einzige.
Während der Ausbildung ersetzt eine Kopie des Ausbildungsvertrags den Nachweis der Grundqualifikation, und das Mindestalter muss nicht eingehalten werden. Nach dem Abschluss gilt diese Kombination für längstens zwei Monate als Nachweis, bis der Fahrerqualifizierungsnachweis oder die Schlüsselzahl 95 vorliegt.
Die Fahrerlaubnis gehört zur Ausbildung: Über die Ausbildung sind C und CE ab 18 Jahren möglich, D1 ab 18, D ab 20 und im Linienverkehr bis 50 Kilometer sogar ab 18 – jeweils mit den Auflagen Inlandsfahrten und nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses. Für die vorgezogene Erteilung ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten nötig. Die Kosten trägt der Ausbildungsbetrieb; Abwälzungsvereinbarungen sind unwirksam, und Fahrschulunterricht ist Ausbildungszeit.
Geprüft wird klassisch. Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres liegen: vier praktische Aufgaben in höchstens drei Stunden, unter anderem Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge, Verhalten nach Unfällen, Erstellen einer Fahrtroute und beförderungsbezogene Kostenrechnung.
Die Abschlussprüfung hat einen praktischen Teil von fünf Stunden mit der praktischen Aufgabe I – dem verkehrssicheren Führen einer Fahrzeugkombination der Klasse CE ab 16 Metern oder eines Fahrzeugs der Klasse D ab 11,80 Metern auf öffentlichen Straßen – und vier praktischen Aufgaben II: Fehler und Mängel feststellen, Abfahrtkontrolle durchführen, eine Beförderung mit Ladungssicherung beziehungsweise Fahrgastsicherheit vorbereiten und ein Kundengespräch führen. Der schriftliche Teil besteht aus Beförderung (120 Minuten, 40 Prozent), betrieblicher Planung und Logistik (120 Minuten, 40 Prozent) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 20 Prozent).
Die Sperrfachregeln sind streng: Praktischer und schriftlicher Teil müssen jeweils mindestens ausreichend sein, dazu die praktische Aufgabe I – die Prüfungsfahrt – und mindestens einer der beiden fachlichen schriftlichen Bereiche. Ein ungenügend in einer praktischen Aufgabe oder einem Prüfungsbereich bedeutet nicht bestanden. Wie praktischer und schriftlicher Teil zueinander gewichtet werden, steht nicht in der Verordnung.