Ausbildung Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Die IT-Berufe sind 2020 neu geordnet worden, und zwar gründlicher, als es von außen aussieht: Die gemeinsame Verordnung von 1997 ist zum 1. August 2020 außer Kraft getreten, seither hat jeder der vier IT-Berufe eine eigene Ausbildungsordnung. Für dich gilt die Fachinformatikerausbildungsverordnung. Neben Anwendungsentwicklung und Systemintegration kennt sie seit 2020 die Fachrichtungen Daten- und Prozessanalyse sowie Digitale Vernetzung. Welche Fachrichtung im Vertrag steht, entscheidet über die halbe Abschlussprüfung.
Geprüft wird gestreckt, eine Zwischenprüfung gibt es nicht. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und besteht aus einem einzigen Prüfungsbereich: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, schriftlich in 90 Minuten, mit 20 Prozent im Gesamtergebnis. Er erstreckt sich auf die Inhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate. Nach § 37 Abs. 1 Satz 3 BBiG ist Teil 1 nicht eigenständig wiederholbar – die 20 Prozent sind also einmal zu holen.
Teil 2 hat vier Bereiche: „Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes“ mit 50 Prozent, „Planen eines Softwareproduktes“ schriftlich in 90 Minuten mit 10 Prozent, „Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen“ schriftlich in 90 Minuten mit 10 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich in 60 Minuten mit 10 Prozent.
Der große Bereich ist zweigeteilt. Zuerst die betriebliche Projektarbeit samt Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen, für beides zusammen höchstens 80 Stunden Prüfungszeit; die Projektbeschreibung mit Ausgangssituation, Projektziel und Zeitplanung muss der Prüfungsausschuss vorher genehmigen. Danach Präsentation und Fachgespräch mit zusammen höchstens 30 Minuten, davon höchstens 15 Minuten Präsentation. Beide Hälften zählen gleich. Eine Wahl zwischen betrieblichem Projekt und einer gestellten Aufgabe kennt die Verordnung nicht: Es ist immer ein echtes Projekt aus deinem Betrieb.
Bestanden ist, wenn das Gesamtergebnis und Teil 2 mindestens ausreichend sind, mindestens drei Bereiche von Teil 2 mindestens ausreichend sind und keiner ungenügend ist. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur in einem der beiden schriftlichen Fachbereiche oder in Wirtschafts- und Sozialkunde möglich, nicht im Projektbereich; sie dauert etwa 15 Minuten und wird mit dem bisherigen Ergebnis im Verhältnis 2 zu 1 verrechnet.
Für das Berichtsheft folgt daraus etwas Konkretes: Der Betrieb legt nach § 5 FIAusbV ein Einsatzgebiet fest, und aus diesem Einsatzgebiet kommt am Ende dein Projekt. Wenn im Heft Woche für Woche steht, an welchen Anwendungen, Schnittstellen und Datenbeständen du gearbeitet hast, ist die Suche nach einem genehmigungsfähigen Projektthema eine halbe Stunde Arbeit statt eines Abends im Dunkeln.