Ausbildung Fahrzeuglackierer/in: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Der Beruf gehört zum zulassungspflichtigen Handwerk Maler und Lackierer (Anlage A der Handwerksordnung) und ist gleichzeitig nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt. Im Handwerksbetrieb ist damit die Handwerkskammer zuständig und du legst eine Gesellenprüfung ab; bildet ein Industriebetrieb aus, etwa ein Lackierbereich beim Fahrzeughersteller, ist es die IHK und eine Abschlussprüfung. Die Verordnung überschreibt ihren Prüfungsparagrafen deshalb mit „Abschlussprüfung, Gesellenprüfung“.
Zur Ausbildung gehören acht Wochen überbetriebliche Ausbildung: zwei im ersten, drei im zweiten und drei im dritten Jahr. Sie sind Pflicht und gehören in den Nachweis.
Geprüft wird in Zwischenprüfung und Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres liegen: eine Arbeitsaufgabe nach einem Kundenauftrag in höchstens sieben Stunden mit einem Fachgespräch von höchstens zehn Minuten, dazu schriftliche Aufgaben von höchstens 180 Minuten. Verlangt wird das Herstellen einer Oberfläche an einem Fahrzeugteil einschließlich Untergrundvorbereitung und Applikation.
Die Abschlussprüfung hat zwei Teile. Teil A ist eine Arbeitsaufgabe nach einem Kundenauftrag in höchstens 14 Stunden, die zu dokumentieren ist, mit einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten; innerhalb von Teil A zählen Arbeitsaufgabe 85 und Fachgespräch 15 Prozent. Teil B besteht aus Beschichtungstechnik und Gestaltung (höchstens 180 Minuten, 55 Prozent), Instandsetzung und Instandhaltung (höchstens 120 Minuten, 25 Prozent) und Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 60 Minuten, 20 Prozent).
Bestanden ist, wer in Teil A und Teil B jeweils mindestens ausreichend ist und zusätzlich in zwei der drei Prüfungsbereiche; ein ungenügend in einem Bereich bedeutet nicht bestanden. Wie Teil A und Teil B zur Gesamtnote verrechnet werden, steht nicht in der Verordnung – sie gewichtet nur innerhalb des schriftlichen Teils. Das regelt die Prüfungsordnung deiner Kammer.
Fachrichtungen oder Schwerpunkte gibt es nicht. Gegliedert ist die Ausbildung in berufliche Grundbildung im ersten Jahr und berufliche Fachbildung danach.