Zuerst das, was die meisten Ratgeber noch nicht haben: Seit dem 1. August 2024 gilt eine neue Ausbildungsordnung. Die alte hatte eine Zwischenprüfung, die neue hat eine gestreckte Abschlussprüfung. Und die Fachaufgabe im Einsatzgebiet wird jetzt bewertet – der Report der Fassung von 2002 wurde ausdrücklich nicht bewertet. Für Verträge, die vor dem 1. August 2024 begonnen haben, gilt nach § 4 Abs. 5 BBiG weiter die alte Ordnung.
Teil 1 liegt im vierten Ausbildungshalbjahr; bei verkürzter Ausbildungsdauer spätestens drei Monate vor Teil 2. Er besteht aus dem Prüfungsbereich „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“, schriftlich in 90 Minuten, mit 25 Prozent.
Teil 2 hat drei Bereiche: „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ schriftlich in 150 Minuten mit 35 Prozent – hier sind ausdrücklich auch englischsprachige Informationen und Fachbegriffe situationsbezogen anzuwenden –, die „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ mit 30 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten mit 10 Prozent.
Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet ist das Herzstück. Du führst sie eigenständig im Betrieb durch, und der Ausbildende bestätigt die eigenständige Durchführung. Vorher legst du dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung vor, mit Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung, Zielsetzung und den zu berücksichtigenden Prozessen. Die Dokumentation umfasst drei bis fünf Seiten – Aufgabenstellung, Zielsetzung, Planung, Durchführung, Begründung der Vorgehensweise, Ergebnis und Bewertung – und darf um höchstens drei Seiten praxisübliche Unterlagen ergänzt werden. Sie muss der zuständigen Stelle spätestens am ersten Tag von Teil 2 vorliegen.
Die Prüfungszeit dafür beträgt insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten: höchstens 16 Stunden für die Dokumentation, höchstens 8 Stunden für die Erstellung der Präsentation, dazu 30 Minuten für Präsentation und Fachgespräch, davon höchstens 10 Minuten Präsentation. Innerhalb des Bereichs zählt die Dokumentation 10 Prozent, die Präsentation 20 Prozent und das Fachgespräch 70 Prozent. Das Gespräch entscheidet also, nicht das Papier.
Wahlqualifikationen kennt die Verordnung nicht. Stattdessen legt der Ausbildende ein Einsatzgebiet fest: Vertrieb, Marketing, Beschaffung, Logistik, Personalwirtschaft, Leistungserstellung oder kaufmännische Steuerung und Kontrolle; ein abweichendes Einsatzgebiet ist zulässig, wenn die gleichen Inhalte vermittelt werden. Aus diesem Gebiet kommt deine Fachaufgabe – und ein Berichtsheft, das die Abläufe dieses Gebiets über Monate mitschreibt, ist die Vorarbeit dazu.