Ausbildung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Der Beruf wurde 2022 neu geordnet. Der Vorgänger hieß Kaufmann beziehungsweise Kauffrau für Versicherungen und Finanzen und hatte Fachrichtungen; die sind entfallen. Wenn du auf Unterlagen zur alten Ordnung stößt, passen sie nicht mehr.
Mit der Neuordnung ist die Zwischenprüfung weggefallen. Geprüft wird gestreckt: Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden, umfasst die ersten 15 Ausbildungsmonate und zählt mit 20 Prozent. Er heißt „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ und dreht sich um die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum, Berufsausübung und Freizeit sowie Mobilität und Reisen.
Teil 2 hat vier Bereiche: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung mit 30 Prozent, Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt als Gesprächssimulation mit 20 Prozent, projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft mit 20 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. Der 30-Prozent-Bereich ist Sperrfach.
Für dein Berichtsheft ist ein Punkt besonders wichtig: Für die projektbezogenen Prozesse führst du eigenständig eine praxisbezogene Aufgabe im Betrieb durch und schreibst dazu einen Report von zwei bis vier Seiten mit Aufgabenstellung, Zielsetzung, Planung, Vorgehen, Ergebnis und Reflexion. Bewertet wird nur das Fachgespräch darüber, aber der Report muss vorliegen. Wer laufend mitschreibt, hat dafür Material; wer nicht, muss sich im Nachhinein erinnern.