Zuständige Stelle ist nach § 71 Abs. 6 BBiG die Tierärztekammer, nicht die IHK. Es gibt 17 Landestierärztekammern, jede mit eigener Prüfungsordnung und eigenen Vorgaben zum Ausbildungsnachweis. Aussagen über IHK-Portale, IHK-Uploads oder das IHK-Online-Berichtsheft gelten für dich also nicht.
Die frühere Berufsbezeichnung Tierarzthelferin ist abgelöst; die amtliche Bezeichnung lautet Tiermedizinischer Fachangestellter beziehungsweise Tiermedizinische Fachangestellte. Die Kurzform TFA ist üblich, aber keine amtliche Bezeichnung – im Heft und in Anträgen gehört der vollständige Name hin.
Geprüft wird klassisch: Die Zwischenprüfung liegt vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres, ist schriftlich und dauert höchstens 120 Minuten. Geprüft werden Hygienemaßnahmen, Schutz vor Infektionskrankheiten und Tierseuchen, Erste Hilfe beim Menschen, Materialbeschaffung und -verwaltung sowie Information und Datenschutz. Die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung, das Ergebnis zählt nicht.
Die Abschlussprüfung hat einen praktischen Teil – eine komplexe Aufgabe von höchstens 75 Minuten mit einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten, entweder mit Schwerpunkt Prävention oder mit Schwerpunkt Laborarbeiten – und einen schriftlichen Teil mit fünf Bereichen: Behandlungsassistenz (120 Minuten, 40 Prozent des schriftlichen Teils), Betriebsorganisation und -verwaltung (90 Minuten, 30 Prozent), Infektionskrankheiten und Seuchenschutz (45 Minuten, 10 Prozent), Strahlenschutz in der Tierheilkunde (45 Minuten, 10 Prozent) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 10 Prozent).
Bestanden ist, wer im praktischen Teil, im schriftlichen Teil, im Prüfungsbereich Strahlenschutz und in mindestens drei weiteren Bereichen mindestens ausreichend ist – und in keinem Bereich ungenügend. Strahlenschutz ist damit Sperrfach. Wie praktischer und schriftlicher Teil zueinander gewichtet werden, steht nicht in der Verordnung; das regelt die Prüfungsordnung deiner Kammer.
Fachrichtungen, Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen gibt es nicht – es ist ein Monoberuf mit einem einheitlichen Berufsbild.