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Tiermedizinischer Beruf – spezialisiert auf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r

Dein Berichtsheft für
Tiermedizinische/r Fachangestellte/r.

Tiere aufnehmen, Behandlungen vorbereiten, im OP assistieren, Halter:innen beraten – jeder Tag in der Praxis ist anders. AzubiBericht erstellt dir ein prüfungssicheres Berichtsheft als Tiermedizinische/r Fachangestellte/r in wenigen Minuten.

Weniger Schreibstress, mehr Fokus auf Tiere und Halter:innen

AzubiBericht übersetzt Sprechstunden, OP-Einsätze und Tierpflege in saubere, prüfungssichere Berichte.

Kammerkonforme Inhalte

Aufnahme, Behandlung und Nachsorge werden so beschrieben, dass sie zum Ausbildungsrahmen passen.

Strukturierte PDFs

Wochenübersicht, Seitenzahlen, Unterschriftsfelder – alles automatisch sauber aufgebaut und ausbildungsgeeignet.

Ideal bei wechselnden Bereichen

Behalte den Überblick über Einsätze in Sprechstunde, OP, Station und Labor.

Konkrete Tätigkeitsbeispiele für Tiermedizinische/r Fachangestellte/r

Diese Beispiele zeigen typische Inhalte, die in deinem Berichtsheft nachvollziehbar und fachlich sauber dokumentiert werden sollten.

Patiententier angenommen, Vorbericht aufgenommen und Gewicht sowie Temperatur erfasst.

Bei der Operation assistiert, Instrumente steril angereicht und die Narkose überwacht.

Blutprobe entnommen, im Labor aufbereitet und die Werte dokumentiert.

Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte erfasst und die Rechnung vorbereitet.

Ausbildung Tiermedizinische/r Fachangestellte/r: Dauer, Struktur und Prüfung

Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.

Regelausbildungsdauer

3 Jahre

Zuständige Stelle

die Tierärztekammer deines Bundeslandes, nicht die IHK

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten (TiermedFAngAusbV) vom 22. August 2005, in Kraft seit 1. August 2006 und seither unverändert

Zuständige Stelle ist nach § 71 Abs. 6 BBiG die Tierärztekammer, nicht die IHK. Es gibt 17 Landestierärztekammern, jede mit eigener Prüfungsordnung und eigenen Vorgaben zum Ausbildungsnachweis. Aussagen über IHK-Portale, IHK-Uploads oder das IHK-Online-Berichtsheft gelten für dich also nicht.

Die frühere Berufsbezeichnung Tierarzthelferin ist abgelöst; die amtliche Bezeichnung lautet Tiermedizinischer Fachangestellter beziehungsweise Tiermedizinische Fachangestellte. Die Kurzform TFA ist üblich, aber keine amtliche Bezeichnung – im Heft und in Anträgen gehört der vollständige Name hin.

Geprüft wird klassisch: Die Zwischenprüfung liegt vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres, ist schriftlich und dauert höchstens 120 Minuten. Geprüft werden Hygienemaßnahmen, Schutz vor Infektionskrankheiten und Tierseuchen, Erste Hilfe beim Menschen, Materialbeschaffung und -verwaltung sowie Information und Datenschutz. Die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung, das Ergebnis zählt nicht.

Die Abschlussprüfung hat einen praktischen Teil – eine komplexe Aufgabe von höchstens 75 Minuten mit einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten, entweder mit Schwerpunkt Prävention oder mit Schwerpunkt Laborarbeiten – und einen schriftlichen Teil mit fünf Bereichen: Behandlungsassistenz (120 Minuten, 40 Prozent des schriftlichen Teils), Betriebsorganisation und -verwaltung (90 Minuten, 30 Prozent), Infektionskrankheiten und Seuchenschutz (45 Minuten, 10 Prozent), Strahlenschutz in der Tierheilkunde (45 Minuten, 10 Prozent) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, 10 Prozent).

Bestanden ist, wer im praktischen Teil, im schriftlichen Teil, im Prüfungsbereich Strahlenschutz und in mindestens drei weiteren Bereichen mindestens ausreichend ist – und in keinem Bereich ungenügend. Strahlenschutz ist damit Sperrfach. Wie praktischer und schriftlicher Teil zueinander gewichtet werden, steht nicht in der Verordnung; das regelt die Prüfungsordnung deiner Kammer.

Fachrichtungen, Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen gibt es nicht – es ist ein Monoberuf mit einem einheitlichen Berufsbild.

Beim Strahlenschutz entscheidet dein Berichtsheft über mehr als die Note

  • § 7 der Ausbildungsordnung verpflichtet dich ausdrücklich, einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen; der Betrieb muss ihn regelmäßig durchsehen.
  • Die Bayerische Landestierärztekammer stellt die Bestätigung über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nur aus, wenn der Ausbildungsbetrieb die Ausbildung in Röntgen und Strahlenschutz im Ausbildungsnachweis bestätigt hat.
  • Ohne diesen Kenntnisnachweis darfst du Röntgenaufnahmen später nicht technisch durchführen – die Strahlenschutzverordnung verlangt ihn.
  • Dieselbe Kammer verlangt mindestens stichwortartige Inhalte und die zeitliche Dauer der Tätigkeiten; elektronische Nachweise sind monatlich auszudrucken oder elektronisch zu signieren.
  • Die Landestierärztekammer Hessen gibt ein eigenes Formular vor und verlangt für jeden Monat mindestens eine Seite Bericht.
  • Wer das Heft nicht führt, begeht einen Pflichtverstoß, der abgemahnt werden kann, und riskiert die Nichtzulassung zur Prüfung.

Die Vorgaben unterscheiden sich je Bundesland deutlich – von wöchentlichen Einträgen mit monatlicher Abzeichnung bis zum kammereigenen Monatsbericht. Verbindlich ist das Merkblatt deiner Tierärztekammer; frag dort nach, bevor du das Format wechselst.

Was in welchem Ausbildungsjahr ins Berichtsheft gehört

Ein Berichtsheft, in dem im dritten Jahr noch die Themen des ersten stehen, fällt auf. Die Schwerpunkte sind aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan für Tiermedizinische/r Fachangestellte/r abgeleitet.

1. Ausbildungsjahr

Hygiene, Infektionsschutz, Praxisorganisation

Themenschwerpunkte

  • Der Ausbildungsbetrieb: Stellung der Tierarztpraxis, Rechtsform, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Hygiene und Infektionsschutz: Arbeits- und Praxishygiene, Infektionskrankheiten, Seuchenschutz
  • Tierärztliche Hausapotheke: Eingang, Lagerung und Kühlkette von Arzneimitteln und Impfstoffen
  • Notfallmanagement: Erste Hilfe beim Menschen
  • Information und Datenschutz, Praxissoftware, Abrechnungsgrundlagen
  • Lernfelder 1 bis 4: Berufsausbildung mitgestalten, Patienten empfangen, Infektionskrankheiten, Notfälle

So kann es im Bericht stehen

  • Instrumente nach der Behandlung aufbereitet: vorgereinigt, im Ultraschallbad behandelt, verpackt, autoklaviert und die Charge dokumentiert.
  • Impftermin vorbereitet: Kühlkette und Verfallsdaten kontrolliert und den Bestand fortgeschrieben.
  • Patiententier angenommen, Vorbericht aufgenommen und Gewicht sowie Temperatur erfasst.
  • Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte erfasst und Material bestellt.

2. Ausbildungsjahr

Labor, Diagnostik, Beratung – und die Zwischenprüfung

Themenschwerpunkte

  • Laborarbeiten: Proben vorbereiten, untersuchen und Befunde dokumentieren
  • Assistenz bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung der Tierärztin oder des Tierarztes
  • Beratung und Betreuung von Tierhaltern, Verhalten in Konfliktsituationen
  • Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement, Betriebs- und Arbeitsabläufe
  • Lernfelder 5 bis 8: Güter beschaffen, Haut und Sinnesorgane, Harn- und Verdauungstrakt, Praxisabläufe
  • Zwischenprüfung vor Ende des zweiten Jahres: Hygiene, Seuchenschutz, Erste Hilfe, Material, Datenschutz

So kann es im Bericht stehen

  • Bei der Harnuntersuchung assistiert: Sediment zentrifugiert, mikroskopiert und den Befund dokumentiert.
  • Kotprobe im Flotationsverfahren auf Parasiten untersucht und das Ergebnis festgehalten.
  • Narkose vorbereitet, die Aufwachphase überwacht und den Behandlungsablauf dokumentiert.
  • Tierhalter zu Prophylaxe beraten und ein Gespräch zum Kostenvoranschlag geführt.

3. Ausbildungsjahr

Röntgen und Strahlenschutz, OP-Assistenz, Notfälle

Themenschwerpunkte

  • Röntgen und Strahlenschutz – Kernstoff des Sperrfachs, im Rahmenplan nach der Zwischenprüfung verortet
  • Assistenz bei operativen Eingriffen und postoperative Betreuung
  • Prävention und Rehabilitation, eine der beiden Varianten der praktischen Prüfung
  • Abgabe von Arzneimitteln und Dokumentation
  • Notfallmanagement am Tier, Notfallausrüstung warten
  • Lernfelder 9 bis 12: Bewegungsapparat und Strahlenschutz, OP-Assistenz, Klientenberatung, Praxisprozesse

So kann es im Bericht stehen

  • Röntgenaufnahme unter Aufsicht technisch durchgeführt, Streustrahlenschutz beachtet und die Aufzeichnungspflichten erfüllt.
  • Bei einer Kastration instrumentiert, Wundversorgung begleitet und den Ablauf dokumentiert.
  • Notfall am Tier erkannt, erste Maßnahmen eingeleitet und die Notfallausrüstung geprüft.
  • Arzneimittel nach Anweisung abgegeben, verschreibungspflichtige Präparate unterschieden und dokumentiert.

Beispiel-Wochenberichte Tiermedizinische/r Fachangestellte/r

Drei ausgeschriebene Wochen, wie sie ein Prüfungsausschuss gern liest: Tätigkeit, Werkzeug oder System, Ergebnis. Die Beispiele sind erfunden und enthalten keine echten Betriebs- oder Kundennamen – abschreiben bringt dir nichts, als Muster für deine eigene Woche schon.

Woche 13 – 1. Ausbildungsjahr

Empfang, Hygiene, Hausapotheke
  • Montag: Patiententiere angenommen, Vorberichte aufgenommen und Gewichte im Praxissystem erfasst.
  • Dienstag: Instrumente aufbereitet: Vorreinigung, Ultraschallbad, Verpacken, Autoklavieren, Chargendokumentation.
  • Mittwoch: Impfstofflieferung eingelagert, Kühlkette geprüft und Verfallsdaten kontrolliert.
  • Donnerstag: Unterweisung Erste Hilfe beim Menschen: Verhalten bei Nadelstich- und Bissverletzung, Verbandbuch geführt.
  • Freitag: Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte erfasst und Verbrauchsmaterial nachbestellt.

Berufsschule: Lernfeld 2 Patienten empfangen und begleiten, Lernfeld 3 Infektionskrankheiten.

Woche 30 – 2. Ausbildungsjahr

Labor und Behandlungsassistenz
  • Montag: Blutproben entnommen, zentrifugiert und für den Laborversand vorbereitet.
  • Dienstag: Harnsediment mikroskopiert und den Befund für die Tierärztin dokumentiert.
  • Mittwoch: Kotprobe im Flotationsverfahren untersucht und das Ergebnis eingetragen.
  • Donnerstag: Bei der Zahnbehandlung assistiert, Narkose überwacht und die Aufwachphase begleitet.
  • Freitag: Beratungsgespräch zur Entwurmung geführt und den Prophylaxeplan erklärt.

Berufsschule: Lernfeld 7 Harn- und Verdauungstrakt, Lernfeld 5 Güter beschaffen und verwalten.

Woche 16 – 3. Ausbildungsjahr

Röntgen, OP, Notfall
  • Montag: Röntgenaufnahme des Kniegelenks technisch durchgeführt, Einstellung und Dosis dokumentiert.
  • Dienstag: Streustrahlenschutz für Personal und Tierhalter organisiert und die Aufzeichnungen geführt.
  • Mittwoch: Bei einer Kastration instrumentiert und die postoperative Überwachung übernommen.
  • Donnerstag: Notfall aufgenommen: Kreislaufkontrolle, Zugang vorbereitet, Maßnahmen dokumentiert.
  • Freitag: Arzneimittelabgabe dokumentiert und den Bestand der Hausapotheke abgeglichen.

Berufsschule: Lernfeld 9 Bewegungsapparat sowie Röntgen und Strahlenschutz, Lernfeld 10 OP-Assistenz.

Häufige Fehler im Berichtsheft als Tiermedizinische/r Fachangestellte/r

Die meisten Beanstandungen haben nichts mit Rechtschreibung zu tun, sondern damit, dass der Eintrag nicht zeigt, was du wirklich gemacht hast. Diese Punkte fallen bei Tiermedizinische Fachangestellte besonders oft auf.

Röntgen fehlt im Heft

Die Position Röntgen und Strahlenschutz ist Pflichtinhalt, Sperrfach in der Prüfung – und in Bayern Voraussetzung für die Bestätigung deiner Strahlenschutzkenntnisse, die der Betrieb im Ausbildungsnachweis bestätigen muss. Wer sie nicht dokumentiert, riskiert mehr als Punkte.

Labor und Seuchenschutz tauchen nie auf

Laborarbeiten sind eine der beiden Varianten der praktischen Prüfung, Infektionskrankheiten und Seuchenschutz sind ein eigener schriftlicher Bereich. In vielen Kleintierpraxen kommen beide im Alltag selten vor – dann fehlen sie auch im Heft, obwohl sie Pflichtinhalt sind. Sprich das früh mit der Praxis an.

Namen von Tierhaltern im Heft

Der Nachweis geht an die Kammer. Klarnamen, Diagnosen mit Personenbezug und Abrechnungsdaten gehören nicht hinein – deine Verschwiegenheitspflicht steht in § 13 Satz 2 Nr. 6 BBiG. Nutze Patientennummern.

Kein Zeitbezug

Die Bayerische Landestierärztekammer verlangt, dass die zeitliche Dauer der Tätigkeiten aus dem Nachweis hervorgeht. Ein Eintrag ohne Zeitangabe erfüllt diese Mindestanforderung nicht.

Format nach IHK-Muster gewählt

Hessen gibt ein eigenes Formular mit Monatsbericht vor, Bayern erlaubt Wochenberichte mit monatlicher Abzeichnung. Ein IHK-Muster aus dem Internet kann beide Vorgaben verfehlen. Hol das Merkblatt deiner Kammer, bevor du anfängst.

Stichtag 31.12.2026

Das Online-Berichtsheft der IHK wird abgeschaltet. Deine Nachweispflicht bleibt.

Zum 31.12.2026 endet das Online-Berichtsheft der IHK. Was verschwindet, ist ein Werkzeug – nicht die Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises zu deinen Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ist zur Abschlussprüfung außerdem nur zuzulassen, wer ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise über den Ausbildenden vorgelegt hat. Wenn du das IHK-Tool genutzt hast, exportiere deine Wochen, solange du noch Zugriff hast, und schreib lückenlos weiter.

Für dich ist die Tierärztekammer zuständig. Das abgeschaltete Online-Berichtsheft ist ein Angebot der IHKs und betrifft dich nur, wenn du es zusätzlich benutzt hast – an den Vorgaben deiner Kammer ändert sich dadurch nichts.

Wie streng die Tierärztekammer deines Bundeslandes, nicht die IHK prüft und in welcher Form der Nachweis vorgelegt werden muss, entscheidet die zuständige Stelle selbst. Frag dort im Zweifel nach, bevor du auf ein Format umstellst.

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