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Ausbau und Oberflächen – spezialisiert auf Fliesenleger/in

Dein Berichtsheft für
Fliesenleger/in.

Untergründe spachteln, Fliesen zuschneiden, verlegen, verfugen, Silikonfugen ziehen – zwischen Badumbau, Küche und Großbaustelle bleibt wenig Zeit fürs Berichtsheft. AzubiBericht erstellt dir ein prüfungssicheres Berichtsheft als Fliesenleger/in in wenigen Minuten.

Fliesenarbeiten nachvollziehbar dokumentieren

AzubiBericht übersetzt deine Tätigkeiten in Untergrundprüfung, Abdichtung, Fliesenverlegung, Zuschnitt und Fugenarbeiten in saubere, prüfungssichere Berichte – ohne Word- oder Excel-Chaos.

Kammerkonforme Inhalte

Wir orientieren uns an typischen Tätigkeiten wie Untergrundvorbereitung, Abdichtung, Verlegung verschiedener Fliesenformate, Naturstein und dekorativen Abschlüssen. Deine Einsätze werden passend formuliert.

Strukturierte PDFs

Wochenübersicht, Seitenzahlen, Unterschriftsfelder – alles automatisch sauber aufgebaut und ausbildungsgeeignet.

Ideal für Rückstände

Wenn du mehrere Wochen nachtragen musst, unterstützt dich der Generator beim strukturierten Aufholen – ohne Copy-Paste.

Konkrete Tätigkeitsbeispiele für Fliesenleger/in

Diese Beispiele zeigen typische Inhalte, die in deinem Berichtsheft nachvollziehbar und fachlich sauber dokumentiert werden sollten.

Untergrund geprüft, Ebenheit kontrolliert und Grundierung aufgetragen.

Verbundabdichtung im Nassbereich aufgebracht und die Dichtbänder eingearbeitet.

Verlegeplan aufgestellt, Fläche eingeteilt und die Schnittkanten festgelegt.

Großformat im Dünnbettverfahren verlegt, ausgerichtet und die Fugen verfüllt.

Ausbildung Fliesenleger/in: Dauer, Struktur und Prüfung

Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.

Regelausbildungsdauer

3 Jahre

Zuständige Stelle

im Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, im Industriebetrieb die IHK

Ausbildungsordnung

Ausbauberufeausbildungsverordnung (AusbauBAusbV) vom 3. Juni 2024, in Kraft seit 1. August 2026; die amtliche Berufsbezeichnung lautet Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. Für Verträge, die vor dem 1. August 2026 begonnen haben, gilt weiter die Bauwirtschaftsverordnung von 1999

Das Wichtigste zuerst: Seit dem 1. August 2026 gilt für neue Verträge die Ausbauberufeausbildungsverordnung. Die alte Bauwirtschaftsverordnung von 1999 ist außer Kraft, der Begriff Stufenausbildung kommt in der neuen Verordnung nicht mehr vor, und es gibt keine Zwischenprüfung mehr, sondern Teil 1 der gestreckten Prüfung. Für Verträge, die vorher begonnen haben, gilt das alte Recht bis zum Ende weiter – bis Sommer 2029 laufen also zwei Rechtslagen parallel. Prüf zuerst, welche für dich gilt.

Die amtliche Berufsbezeichnung ist Fliesen-, Platten- und Mosaikleger beziehungsweise -legerin; Fliesenleger ist die geläufige Kurzform. Der Beruf ist doppelt anerkannt: nach § 25 HwO für das zulassungspflichtige Handwerk (Anlage A Nr. 42, seit Februar 2020 wieder meisterpflichtig) und nach dem Berufsbildungsgesetz. Im Handwerksbetrieb ist die Handwerkskammer zuständig und es ist eine Gesellenprüfung, im Industriebetrieb die IHK mit einer Abschlussprüfung.

Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr liegen und heißt „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten“: eine Arbeitsaufgabe mit Dokumentation über acht Stunden (60 Prozent des Bereichs) und schriftliche Aufgaben über 120 Minuten (40 Prozent). Die praktische Tätigkeit ist in der Verordnung vorgegeben – Untergrund vorbereiten, Bahnenabdichtung herstellen und eine horizontale Fläche im Dünnbettverfahren bekleiden. Teil 1 zählt mit 40 Prozent in die Gesamtnote und ist im Handwerk nicht eigenständig wiederholbar.

Teil 2 besteht aus „Herstellen von Belägen aus Fliesen, Platten oder Mosaiken“ mit 30 Prozent – eine Arbeitsaufgabe mit Dokumentation und situativem Fachgespräch über insgesamt zwölf Stunden, wobei der Prüfungsausschuss aus vier Tätigkeiten auswählt, von der Pfeilerbekleidung über das Badezimmer bis zum Treppenbelag –, dazu „Durchführen von Wandbelagsarbeiten“ und „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“ mit je 90 Minuten und je 10 Prozent sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.

Sperrfach ist „Herstellen von Belägen aus Fliesen, Platten oder Mosaiken“; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist dort nicht möglich, sondern nur in den beiden schriftlichen Fachbereichen oder in Wirtschafts- und Sozialkunde. Wer die Prüfung nicht besteht, erwirbt auf Antrag den Abschluss Ausbaufacharbeiter, wenn Teil 1 und Wirtschafts- und Sozialkunde die Anforderungen erfüllen.

Fürs Berichtsheft wichtig: 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung sind vorgeschrieben – 13 im ersten, 11 im zweiten und 6 im dritten Jahr. Das ist rund ein Viertel der Ausbildungszeit, und die Kammern verlangen ausdrücklich, dass sie im Nachweis steht.

Was in welchem Ausbildungsjahr ins Berichtsheft gehört

Ein Berichtsheft, in dem im dritten Jahr noch die Themen des ersten stehen, fällt auf. Die Schwerpunkte sind aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan für Fliesenleger/in abgeleitet.

1. Ausbildungsjahr

Baustelle, Messen, Estrich und die erste Fliese

Themenschwerpunkte

  • Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen, Gerüste auf Betriebssicherheit prüfen
  • Durchführen von Messungen mit analogen und digitalen Messgeräten
  • Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken in den Grundlagen
  • Herstellen von Estrichen: Trenn- und Dämmschichten, Höhenlehren, Verdichten und Glätten
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton sowie von Baukörpern aus Steinen
  • Lernfelder 1 bis 6, gemeinsam mit den anderen Bauberufen

So kann es im Bericht stehen

  • Messgeräte ausgewählt, Längen, Höhen und Winkel angelegt, gemessen und übertragen.
  • Untergrund geprüft, gesäubert, ausgeglichen und zur Verbesserung der Haftfähigkeit vorbehandelt.
  • Fliesen geschnitten, im Dünnbettverfahren angesetzt und verfugt.
  • Estrichmörtel hergestellt, eingebracht, verdichtet, abgezogen und geglättet.

2. Ausbildungsjahr

Untergründe beurteilen, Abdichtung, Fugen – und Teil 1

Themenschwerpunkte

  • Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen: Haft- und Tragfähigkeit, Ebenheit, Gefälle, Saugfähigkeit
  • Feuchtigkeit mit anerkannten Messverfahren prüfen und die Belegreife beurteilen
  • Abdichtungen im Verbund unter Berücksichtigung der Wassereinwirkungsklassen
  • Bewegungsfugen anlegen und schließen, Verfugen mit hydraulischen Mörteln und Harzen
  • Bekleidungen und Beläge für gegliederte, vertikale, horizontale und geneigte Flächen
  • Lernfelder 7 bis 11: Wandbeläge ansetzen, gedämmte Fußböden, Badezimmer, Werksteine, Außenbeläge

So kann es im Bericht stehen

  • Untergrund auf Ebenheit, Gefälle und Saugfähigkeit geprüft, Mängel dokumentiert und weitergeleitet.
  • Restfeuchte mit einem anerkannten Verfahren gemessen und die Belegreife beurteilt.
  • Abdichtung im Verbund in einer Dusche hergestellt und die Wassereinwirkungsklasse berücksichtigt.
  • Bewegungs- und Randfugen angelegt und mit elastischem Füllstoff geschlossen.

3. Ausbildungsjahr

Verlegepläne, Rundungen, Großformat, Sanierung

Themenschwerpunkte

  • Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken auf Prüfungsniveau (12 Wochen)
  • Herstellen von Abdichtungen sowie Bodenabläufen und Bodenrinnen (8 Wochen)
  • Sanieren und Instandhalten von Belägen und Bekleidungen (8 Wochen)
  • Verlegepläne auch digital erstellen, Einmess- und Aufmaßskizzen anfertigen
  • Schablonen und Schnitttechniken, Säulen, Treppen, Bögen, Becken und gerundete Flächen
  • Lernfelder 12 bis 16: Großformate, Treppenbeläge, Stützen und Bögen, Sanierung, gerundete Flächen

So kann es im Bericht stehen

  • Verlegeplan digital erstellt und die Einbauskizze mit normgerechten Sinnbildern angefertigt.
  • Bodeneinlauf positioniert, eingedichtet und die Abdichtungsarbeiten dokumentiert.
  • Schablone hergestellt, Rundschnitte ausgeführt und eine Säule bekleidet.
  • Belag auf Schäden geprüft, den Ist-Zustand dokumentiert und eine Instandsetzung vorgeschlagen.

Beispiel-Wochenberichte Fliesenleger/in

Drei ausgeschriebene Wochen, wie sie ein Prüfungsausschuss gern liest: Tätigkeit, Werkzeug oder System, Ergebnis. Die Beispiele sind erfunden und enthalten keine echten Betriebs- oder Kundennamen – abschreiben bringt dir nichts, als Muster für deine eigene Woche schon.

Woche 17 – 1. Ausbildungsjahr

Neubau, Rohbau und Estrich
  • Montag: Baustelle eingerichtet, Material gelagert und die Arbeitsfläche abgesichert.
  • Dienstag: Höhen mit dem Messgerät angelegt, Meterriss gesetzt und Messpunkte gesichert.
  • Mittwoch: Trenn- und Dämmschicht eingebaut und die Höhenlehren ausgerichtet.
  • Donnerstag: Estrichmörtel eingebracht, verdichtet, abgezogen und geglättet.
  • Freitag: Überbetrieblicher Lehrgang: Ansetzen und Verlegen im Dünnbettverfahren geübt.

Berufsschule: Lernfeld 1 Baustellen einrichten, Lernfeld 6 Bauteile beschichten und bekleiden.

Woche 32 – 2. Ausbildungsjahr

Badezimmer
  • Montag: Untergrund geprüft: Ebenheit, Gefälle und Saugfähigkeit beurteilt und dokumentiert.
  • Dienstag: Restfeuchte gemessen und die Belegreife des Estrichs beurteilt.
  • Mittwoch: Abdichtung im Verbund aufgebracht und die Dichtbänder in den Ecken eingearbeitet.
  • Donnerstag: Wandfliesen im Dünnbettverfahren angesetzt und die Anschlüsse zugearbeitet.
  • Freitag: Fugen verfüllt, Bewegungsfugen elastisch geschlossen und die Fläche gereinigt.

Berufsschule: Lernfeld 9 Badezimmerbeläge gestalten und herstellen, Lernfeld 8 Gedämmte Fußbodenkonstruktionen.

Woche 23 – 3. Ausbildungsjahr

Sanierung und Großformat
  • Montag: Verlegeplan digital erstellt und die Fläche eingeteilt.
  • Dienstag: Altbelag auf Schäden geprüft, Ist-Zustand dokumentiert und die Ursache eingeschätzt.
  • Mittwoch: Bodenrinne positioniert, eingedichtet und die Abdichtung dokumentiert.
  • Donnerstag: Großformatige Platten verlegt, ausgerichtet und die Ebenheit kontrolliert.
  • Freitag: Aufmaß erstellt, Übergabeprotokoll geschrieben und auf die Wartezeit bis zur Nutzung hingewiesen.

Berufsschule: Lernfeld 12 Großformatige Platten verlegen, Lernfeld 15 Bekleidungen und Beläge sanieren.

Häufige Fehler im Berichtsheft als Fliesenleger/in

Die meisten Beanstandungen haben nichts mit Rechtschreibung zu tun, sondern damit, dass der Eintrag nicht zeigt, was du wirklich gemacht hast. Diese Punkte fallen bei Fliesenlegerinnen und Fliesenleger besonders oft auf.

Nach der alten Verordnung geführt

Für Verträge ab dem 1. August 2026 gibt es keine Zwischenprüfung mehr, sondern Teil 1 im vierten Halbjahr mit 40 Prozent Gewicht. Wer nach einem Merkblatt von vor 2026 plant, richtet sein Heft auf einen Termin aus, den es für ihn nicht gibt – und umgekehrt gilt für Altverträge weiter das alte Recht.

Die 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung fehlen

13 Wochen im ersten, 11 im zweiten und 6 im dritten Jahr sind vorgeschrieben, und Kammern verlangen ausdrücklich, dass überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule im Nachweis stehen. Fehlen sie, fehlt ein Viertel der Ausbildungszeit im Heft.

„Fliesen verlegt“ als ganzer Eintrag

Der Maßstab der Kammern ist die Tätigkeit mit Werkstoff, Werkzeug und Prüfmittel plus der Angabe, ob du selbständig gearbeitet hast. Also: Format, Verlegeverfahren, Mörtel oder Kleber, Untergrund, Werkzeug – und ob du es allein gemacht hast.

Abdichtung nur als Wort

Abdichtungen im Verbund, Wassereinwirkungsklassen und Bodenabläufe sind eigene Positionen des Rahmenplans und stehen sowohl in Teil 1 als auch im Sperrfach von Teil 2. Schreib mit, welche Fläche, welche Klasse und welche Abdichtungsart – das ist der fachliche Kern des Berufs.

Vorlage erst am Ende geplant

Eine Handwerkskammer verlangt die Vorlage schon zu Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung, also im vierten Ausbildungshalbjahr. Wer bis zum Ende sammelt, verpasst den ersten Termin – und Teil 1 ist nicht eigenständig wiederholbar.

Stichtag 31.12.2026

Das Online-Berichtsheft der IHK wird abgeschaltet. Deine Nachweispflicht bleibt.

Zum 31.12.2026 endet das Online-Berichtsheft der IHK. Was verschwindet, ist ein Werkzeug – nicht die Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises zu deinen Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender. Welche Norm die Zulassung regelt, hängt an deinem Betrieb: im Industriebetrieb § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG, im Handwerksbetrieb § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO und bei gestreckter Gesellenprüfung zusätzlich § 36a HwO. Verlangt wird in beiden Fällen dasselbe: ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise, vorgelegt über den Ausbildenden. Wenn du das IHK-Tool genutzt hast, exportiere deine Wochen, solange du noch Zugriff hast, und schreib lückenlos weiter.

Im Handwerksbetrieb regelt § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO die Zulassung, im Industriebetrieb § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG. Beachte außerdem: Die neue Ausbildungsordnung hat keinen eigenen Berichtsheft-Paragrafen mehr, die alte von 1999 hatte einen. Die Pflicht selbst bleibt – sie steht im Berufsbildungsgesetz.

Wie streng im Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, im Industriebetrieb die IHK prüft und in welcher Form der Nachweis vorgelegt werden muss, entscheidet die zuständige Stelle selbst. Frag dort im Zweifel nach, bevor du auf ein Format umstellst.

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