Ausbildung Straßenbauer/in: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
im Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, im Industriebetrieb die IHK
Tiefbauberufeausbildungsverordnung (TiefbauBAusbV) vom 3. Juni 2024, in Kraft seit 1. August 2026; für Verträge, die vor diesem Tag begonnen haben, gilt weiter die Bauwirtschaftsverordnung von 1999 mit der Stufenausbildung
Das Wichtigste zuerst: Seit dem 1. August 2026 gilt für neue Verträge die Tiefbauberufeausbildungsverordnung. Die Stufenausbildung der Bauwirtschaft ist damit Geschichte – es gibt keine eigene Prüfung nach dem zweiten Jahr mehr, mit der man den Abschluss Tiefbaufacharbeiter erwirbt. Ratgeber, Merkblätter und Vorlagen, die das noch so darstellen, beziehen sich auf die Verordnung von 1999. Für laufende Altverträge stimmt das weiterhin; § 102 der neuen Verordnung lässt die Fortsetzung nach der alten Regel bis zum 31. Juli 2030 zu.
Straßenbauer ist doppelt anerkannt: nach § 25 HwO für das zulassungspflichtige Handwerk Straßenbauer (Anlage A Nr. 5) und nach § 4 Abs. 1 BBiG. Im Handwerksbetrieb ist die Handwerkskammer zuständig und es ist eine Gesellenprüfung, im Industriebetrieb des Bauhauptgewerbes die IHK mit einer Abschlussprüfung. Die Verordnung spricht deshalb durchgehend von der „Gesellen- oder Abschlussprüfung“.
Geprüft wird gestreckt. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr liegen: der Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten“ mit einer Arbeitsaufgabe samt Dokumentation über sieben Stunden (60 Prozent des Bereichs) und schriftlichen Aufgaben über 120 Minuten (40 Prozent). Teil 1 zählt mit 40 Prozent in die Gesamtnote – und er ist im Handwerk nicht eigenständig wiederholbar.
Teil 2 besteht aus „Herstellen von Verkehrsflächen“ mit 30 Prozent – eine Arbeitsaufgabe über sieben Stunden, für die der Prüfungsausschuss eine von fünf Tätigkeiten auswählt, vom Segmentbogenverband über den Neigungswechsel bis zum maschinellen Plattenbelag mit digitalen Messgeräten –, „Durchführen von Straßenbauarbeiten“ schriftlich 90 Minuten mit 10 Prozent, „Durchführen von Tiefbaumaßnahmen“ schriftlich 90 Minuten mit 10 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Sperrfach ist „Herstellen von Verkehrsflächen“; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist dort ausdrücklich nicht möglich, sondern nur in den beiden schriftlichen Fachbereichen oder in Wirtschafts- und Sozialkunde. Wer die Prüfung nicht besteht, erwirbt auf Antrag den Abschluss Tiefbaufacharbeiter, wenn Teil 1 und Wirtschafts- und Sozialkunde die Anforderungen erfüllen. Das ist das Auffangnetz, das früher die erste Stufe war – jetzt nachträglich und auf Antrag.
Neu und fürs Berichtsheft wichtig: Die überbetriebliche Ausbildung steht jetzt in der Verordnung selbst. 30 Wochen sind vorgeschrieben, aufgeteilt in 13 Wochen im ersten, 11 im zweiten und 6 im dritten Jahr. Das ist rund ein Viertel deiner Ausbildungszeit – und es gehört in den Nachweis.