Azubi Bericht Logo
Hochbau – spezialisiert auf Maurer/in

Dein Berichtsheft für
Maurer/in.

Mauern setzen, Wände ausrichten, Beton anmischen, Schalungen bauen, Baustelle sichern – zwischen Rohbau, Materiallogistik und Termindruck bleibt wenig Zeit fürs Berichtsheft. AzubiBericht erstellt dir ein prüfungssicheres Berichtsheft als Maurer/in in wenigen Minuten.

Rohbau-Arbeiten sauber dokumentieren

AzubiBericht übersetzt deine Tätigkeiten im Mauerwerks- und Betonbau in saubere, prüfungssichere Berichte – ohne Word- oder Excel-Chaos.

IHK-konforme Inhalte

Wir orientieren uns an typischen Tätigkeiten im Maurerhandwerk wie Mauerwerksaufbau, Schalungs- und Betonarbeiten, Bewehrung und Baustellenorganisation. Deine Einsätze werden passend formuliert.

Strukturierte PDFs

Wochenübersicht, Seitenzahlen, Unterschriftsfelder – alles automatisch sauber aufgebaut und ausbildungsgeeignet.

Ideal für Rückstände

Wenn du mehrere Wochen nachtragen musst, unterstützt dich der Generator beim strukturierten Aufholen – ohne Copy-Paste.

Konkrete Tätigkeitsbeispiele für Maurer/in

Diese Beispiele zeigen typische Inhalte, die in deinem Berichtsheft nachvollziehbar und fachlich sauber dokumentiert werden sollten.

Mauerwerk nach Plan aufgebaut und lot- sowie fluchtgerecht ausgerichtet.

Mörtel entsprechend Baustellenanforderung angemischt und verarbeitet.

Schalungen für Betonarbeiten vorbereitet und gesichert.

Baustellenabschnitte eingerichtet und Arbeitsmaterialien koordiniert.

Ausbildung Maurer/in: Dauer, Struktur und Prüfung

Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.

Regelausbildungsdauer

3 Jahre

Zuständige Stelle

im Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, im Industriebetrieb die IHK

Ausbildungsordnung

Hochbauberufeausbildungsverordnung vom 3. Juni 2024, BGBl. 2024 I Nr. 179, in Kraft seit 1. August 2026; sie hat die Bauwirtschaftsverordnung von 1999 mit ihrer Stufenausbildung abgelöst

Das Wichtigste zuerst: Seit dem 1. August 2026 gilt die Hochbauberufeausbildungsverordnung. Die Stufenausbildung der Bauwirtschaft ist damit vorbei. Es gibt keine Stufen mehr, sondern zwei eigene Berufe – den zweijährigen Hochbaufacharbeiter mit vier Schwerpunkten und den dreijährigen Maurer als Monoberuf. Merkblätter und Vorlagen, die noch von einer Stufenprüfung nach dem zweiten Jahr sprechen, beziehen sich auf die Verordnung von 1999.

Maurer ist doppelt anerkannt: nach § 25 HwO für das zulassungspflichtige Handwerk Maurer und Betonbauer (Anlage A Nr. 1) und nach § 4 BBiG. Im Handwerksbetrieb ist die Handwerkskammer zuständig und es ist eine Gesellenprüfung, im Industriebetrieb des Bauhauptgewerbes die IHK mit einer Abschlussprüfung.

Geprüft wird gestreckt, eine Zwischenprüfung gibt es für den Maurer nicht. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und deckt die ersten 24 Monate ab. Er besteht aus einem Prüfungsbereich, „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Hochbauarbeiten“, und der ist zweigeteilt: eine Arbeitsaufgabe mit Dokumentation über acht Stunden mit 60 Prozent des Bereichs und schriftliche Aufgaben über 120 Minuten mit 40 Prozent. Der Prüfungsausschuss wählt die Tätigkeit aus sechs Varianten aus – vom Mauerwerkskörper in verschiedenen Verbandsarten über die Kombination mit Putzfläche, Betonfertigteil oder Schalung mit Bewehrung bis zu Estrich oder Trockenbaukonstruktion. Teil 1 zählt mit 40 Prozent in die Gesamtnote.

Teil 2 hat vier Bereiche: „Herstellen von Mauerwerkskörpern“ als Arbeitsaufgabe mit Dokumentation über acht Stunden mit 30 Prozent, „Durchführen von Mauerwerksarbeiten“ schriftlich in 90 Minuten mit 10 Prozent, „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“ schriftlich in 90 Minuten mit 10 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten mit 10 Prozent. Sperrfach ist „Herstellen von Mauerwerkskörpern“; die mündliche Ergänzungsprüfung ist nur in den beiden schriftlichen Fachbereichen oder in Wirtschafts- und Sozialkunde möglich.

Zwei Regeln verzahnen die beiden Berufe. Wer den Hochbaufacharbeiter erfolgreich abgeschlossen hat, ist von Teil 1 der Maurerprüfung befreit, und die Ausbildung wird im Umfang von 24 Monaten angerechnet, wenn die Vertragsparteien das vereinbaren. Und wer die Maurerprüfung nicht besteht, erwirbt auf Antrag den Abschluss Hochbaufacharbeiter, wenn Teil 1 mindestens ausreichend war. Das ist das Auffangnetz, das früher die erste Stufe war.

Fürs Berichtsheft besonders wichtig: Die überbetriebliche Ausbildung steht in der Verordnung selbst. 30 Wochen sind vorgeschrieben, 13 im ersten, 11 im zweiten und 6 im dritten Ausbildungsjahr; bis zu 9 weitere Wochen kann der Ausbildende zusätzlich vorsehen. Das ist rund ein Viertel deiner Ausbildungszeit, und es gehört in den Nachweis.

Was in welchem Ausbildungsjahr ins Berichtsheft gehört

Ein Berichtsheft, in dem im dritten Jahr noch die Themen des ersten stehen, fällt auf. Die Schwerpunkte sind aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan für Maurer/in abgeleitet.

1. Ausbildungsjahr

Baustelle, Messen, Mauern, Beton, Holz – berufsfeldbreit

Themenschwerpunkte

  • Arbeitsaufträge übernehmen, Arbeitsaufgaben planen und organisieren, mit Kunden kommunizieren
  • Baustellen einrichten, sichern, unterhalten und räumen; Werkzeuge und Maschinen bedienen und instand halten
  • Baustoffe prüfen, lagern und auswählen; Pläne lesen und Skizzen anfertigen, auch digital
  • Analoge und digitale Messungen durchführen, Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen
  • Baukörper aus Steinen herstellen, Putze und Estriche herstellen, Trockenbauteile herstellen
  • Lernfelder 1 bis 6 mit 320 Stunden, im ersten Jahr identisch für Hoch-, Tief- und Ausbauberufe; dazu 13 Wochen überbetriebliche Ausbildung

So kann es im Bericht stehen

  • Baustelle eingerichtet, Absperrung gesetzt und die Lagerplätze für Steine und Mörtel festgelegt.
  • Schnurgerüst aufgestellt, Höhen mit dem Nivelliergerät übertragen und die Meterrisslinie angelegt.
  • Einschaligen Baukörper im Läuferverband gemauert und Lot, Flucht und Höhe laufend geprüft.
  • Schalung für ein Fundament gestellt, Bewehrung eingelegt und den Beton lagenweise verdichtet.

2. Ausbildungsjahr

Mauerwerk, Stahlbeton, Putz – und Teil 1 im vierten Halbjahr

Themenschwerpunkte

  • Einschalige und zweischalige Wände mauern, Wärmedämmung und Luftschicht fachgerecht ausführen
  • Kellerwände in Mauerwerk und Stahlbeton herstellen, Abdichtung gegen Bodenfeuchte
  • Stützen, Decken und Fundamente aus Stahlbeton herstellen: Schalung, Bewehrung, Verdichtung
  • Wände putzen und Estriche herstellen, Putzsysteme und Untergrundvorbereitung
  • Teil 1 der gestreckten Prüfung am Ende dieses Jahres: acht Stunden Arbeitsaufgabe plus 120 Minuten schriftlich
  • Lernfelder 7 bis 11 mit 280 Stunden; dazu 11 Wochen überbetriebliche Ausbildung

So kann es im Bericht stehen

  • Zweischalige Außenwand gemauert, Luftschicht freigehalten und Drahtanker nach Vorgabe eingebaut.
  • Kellerwand hergestellt und die Abdichtung gegen Bodenfeuchte in zwei Lagen aufgebracht.
  • Deckenschalung gestellt, Unterstützung gesetzt und die Bewehrung nach Bewehrungsplan verlegt.
  • Außenputz in zwei Lagen aufgebracht, Untergrund vorbereitet und die Standzeiten eingehalten.

3. Ausbildungsjahr

Treppen, Bögen, Naturstein, Instandsetzung – maurerspezifisch

Themenschwerpunkte

  • Gerade Treppen herstellen, Steigungsverhältnis berechnen und einmessen
  • Öffnungen mit Bögen überdecken, Lehrgerüste anfertigen, Zierverbände ausführen
  • Mauerwerk aus natürlichen Steinen herstellen, Sichtmauerwerk und Fugenbild
  • Besondere Bauteile herstellen und Baukörper instand halten und sichern
  • Arbeitsaufträge selbständig übernehmen und planen, Leistungen übergeben, Qualität sichern
  • Lernfelder 12 bis 16 mit 280 Stunden; dazu 6 Wochen überbetriebliche Ausbildung

So kann es im Bericht stehen

  • Gerade Treppe eingemessen, Steigungsverhältnis berechnet und die Stufen hergestellt.
  • Segmentbogen über einer Öffnung mit Lehrgerüst gemauert und die Stichhöhe kontrolliert.
  • Sichtmauerwerk im Blockverband ausgeführt und das Fugenbild nachgearbeitet.
  • Rissschäden an einer Bestandswand aufgenommen, Ursache mit dem Bauleiter besprochen und die Sicherung ausgeführt.

Beispiel-Wochenberichte Maurer/in

Drei ausgeschriebene Wochen, wie sie ein Prüfungsausschuss gern liest: Tätigkeit, Werkzeug oder System, Ergebnis. Die Beispiele sind erfunden und enthalten keine echten Betriebs- oder Kundennamen – abschreiben bringt dir nichts, als Muster für deine eigene Woche schon.

Woche 19 – 1. Ausbildungsjahr

Rohbau Einfamilienhaus
  • Montag: Baustelle eingerichtet, Absperrung gesetzt und die Lagerplätze für Steine und Mörtel festgelegt.
  • Dienstag: Schnurgerüst aufgestellt, Höhen mit dem Nivelliergerät übertragen und die Meterrisslinie angelegt.
  • Mittwoch: Erste Steinlage im Läuferverband versetzt, Lot und Flucht laufend geprüft und die Öffnungsmaße kontrolliert.
  • Donnerstag: Mörtel nach Herstellerangabe angemischt, Konsistenz beurteilt und die Verarbeitungszeit eingehalten.
  • Freitag: Fundamentschalung gestellt, Bewehrung eingelegt und den Beton lagenweise verdichtet.

Berufsschule: Lernfeld 1 Baustellen einrichten, Lernfeld 3 Einschalige Baukörper mauern.

Woche 31 – 2. Ausbildungsjahr

Kellergeschoss und Decke
  • Montag: Kellerwand aus Mauerwerk hergestellt und die Lagerfugen auf gleichmäßige Dicke kontrolliert.
  • Dienstag: Abdichtung gegen Bodenfeuchte in zwei Lagen aufgebracht und die Übergänge zur Bodenplatte ausgeführt.
  • Mittwoch: Deckenschalung gestellt, Unterstützung gesetzt und die Höhenlage mit dem Rotationslaser geprüft.
  • Donnerstag: Bewehrung nach Bewehrungsplan verlegt, Abstandhalter gesetzt und die Betondeckung kontrolliert.
  • Freitag: Beton eingebracht, verdichtet und die Nachbehandlung gegen frühes Austrocknen sichergestellt.

Berufsschule: Lernfeld 9 Kellerwände in Mauerwerk und Stahlbeton herstellen, Lernfeld 10 Stützen und Decken aus Stahlbeton.

Woche 22 – 3. Ausbildungsjahr

Treppen, Bögen und Instandsetzung
  • Montag: Gerade Treppe eingemessen, Steigungsverhältnis berechnet und die Auftrittsbreite festgelegt.
  • Dienstag: Treppenstufen hergestellt und die Fluchten über alle Stufen geprüft.
  • Mittwoch: Segmentbogen über einer Fensteröffnung mit Lehrgerüst gemauert und die Stichhöhe kontrolliert.
  • Donnerstag: Sichtmauerwerk im Blockverband ausgeführt und das Fugenbild nachgearbeitet.
  • Freitag: Rissschäden an einer Bestandswand aufgenommen, fotografiert und die Sicherungsmaßnahme mit dem Bauleiter festgelegt.

Berufsschule: Lernfeld 12 Gerade Treppen herstellen, Lernfeld 13 Öffnungen mit Bögen überdecken.

Häufige Fehler im Berichtsheft als Maurer/in

Die meisten Beanstandungen haben nichts mit Rechtschreibung zu tun, sondern damit, dass der Eintrag nicht zeigt, was du wirklich gemacht hast. Diese Punkte fallen bei Maurerinnen und Maurer besonders oft auf.

Stufenausbildung als aktuelle Regel angenommen

Für Verträge ab dem 1. August 2026 gibt es keine Stufenprüfung nach dem zweiten Jahr mehr, sondern Teil 1 der gestreckten Prüfung im vierten Halbjahr mit 40 Prozent. Wer sein Heft nach einem alten Merkblatt führt, richtet es nach einer Verordnung, die für ihn nicht mehr gilt. Wie laufende Altverträge behandelt werden, klärt deine zuständige Stelle.

Die 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung fehlen

13 Wochen im ersten, 11 im zweiten und 6 im dritten Jahr stehen in der Verordnung selbst, dazu bis zu 9 weitere Wochen nach Entscheidung des Ausbildenden. Das ist rund ein Viertel der Ausbildungszeit. Fehlt es im Heft, fehlt dort ein Viertel deiner Ausbildung.

„Gemauert“ ohne Verband, Stein und Prüfung

Der Maßstab ist die Tätigkeit mit Baustoff, Werkzeug und Prüfmittel plus der Angabe, ob du selbständig gearbeitet hast. Also: Außenwand zweischalig im Läuferverband gemauert, Luftschicht freigehalten, Drahtanker eingebaut, Lot und Flucht geprüft, selbständig.

Nur Mauerwerk im dritten Jahr

Teil 2 prüft „Herstellen von Mauerwerkskörpern“ als Sperrfach, aber auch „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“ mit Beton, Putz, Estrich und Trockenbau. Ein Heft, in dem nur Steine vorkommen, ist für dich ein Risiko und für den Betrieb ein Hinweis auf Lücken im Ausbildungsplan.

Wetter und Baufortschritt nicht notiert

Auf dem Bau hängen Arbeitsschritte an Temperatur und Witterung: Frostgrenzen beim Mauern und Betonieren, Nachbehandlung, Standzeiten von Putz. Wer Wetter und Bauabschnitt mitschreibt, kann später erklären, warum eine Woche anders lief als geplant – und hat zugleich den fachlichen Grund im Heft.

Stichtag 31.12.2026

Das Online-Berichtsheft der IHK wird abgeschaltet. Deine Nachweispflicht bleibt.

Zum 31.12.2026 endet das Online-Berichtsheft der IHK. Was verschwindet, ist ein Werkzeug – nicht die Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises zu deinen Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender. Welche Norm die Zulassung regelt, hängt an deinem Betrieb: im Industriebetrieb § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG, im Handwerksbetrieb § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO und bei gestreckter Gesellenprüfung zusätzlich § 36a HwO. Verlangt wird in beiden Fällen dasselbe: ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise, vorgelegt über den Ausbildenden. Wenn du das IHK-Tool genutzt hast, exportiere deine Wochen, solange du noch Zugriff hast, und schreib lückenlos weiter.

Wer bei dir zuständig ist, hängt am Betrieb: Handwerksbetrieb heißt Handwerkskammer und Zulassung nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 36a HwO, Industriebetrieb heißt IHK und § 43 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 44 BBiG. Verlangt wird in beiden Fällen derselbe ordnungsgemäß geführte Nachweis.

Wie streng im Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, im Industriebetrieb die IHK prüft und in welcher Form der Nachweis vorgelegt werden muss, entscheidet die zuständige Stelle selbst. Frag dort im Zweifel nach, bevor du auf ein Format umstellst.

Weiterlesen

Wähle deinen Plan für den Abschluss

Keine versteckten Kosten. Investiere in deine Sicherheit in der Abschlussprüfung.

Kurz nachrechnen

Der billigste Einstieg ist der teuerste Weg

Deine Ausbildung dauert keinen Monat, sondern drei Jahre. Und so lange brauchst du das Berichtsheft auch. Dieselbe Zeit, drei Wege:

Monats-Start3,99 € × 36 Monate
143,64 €
Jahres-Pass29,99 € × 3 Jahre
89,97 €
Sorglos-Paketeinmal zahlen, fertig
69,00 €

Das Sorglos-Paket kostet dich 44 Cent pro Wochenbericht. Danach nie wieder etwas.

Gerechnet auf 36 Monate Restausbildung (156 Wochenberichte). Bist du kürzer dabei, rechne entsprechend weniger. Alle Preise inkl. MwSt.

Jährlich
29,99 €/ Jahr
Jahresbericht sichern
  • 52 Wochen auf einmal
  • IHK-konform
Empfohlen für Prüfung

Sorglos-Paket

69,00 €einmalig

Einmal zahlen, nie wieder Stress mit dem Berichtsheft – egal wie voll deine Baustelle ist.

Komplettzugang sichern
Geld zurück, wenn dein Ausbilder oder deine Kammer einen erzeugten Bericht ablehnt. Bedingungen
Komplette Ausbildung (3+ Jahre)
Logik-Check und IHK-Abgleich
Monatlich
3,99 €/ Monat
Jetzt testen
  • Jederzeit kündbar
  • 4 Berichte inklusive