Ausbildung Veranstaltungskaufmann/-frau: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Drei Jahre, zuständige Stelle ist die IHK. Die amtliche Bezeichnung ist Veranstaltungskaufmann beziehungsweise Veranstaltungskauffrau – „Kaufmann für Veranstaltungsmanagement“ gibt es nicht, auch wenn Stellenanzeigen es gern so schreiben.
Seit Januar 2025 läuft ein Neuordnungsverfahren, das erste Sachverständigentreffen war im August 2025. In Kraft ist davon nichts: Maßgeblich bleibt die Verordnung von 2001 in der Fassung von 2016, und ein Datum für eine neue Verordnung ist nicht veröffentlicht.
Die Ausbildung gliedert sich in 18 Monate gemeinsame kaufmännische Inhalte und 18 Monate berufsspezifische Inhalte, beides über die gesamte Zeit verteilt.
Geprüft wird klassisch. Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres liegen: höchstens 180 Minuten schriftlich zu Veranstaltungsmarkt und Zielgruppen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Sie zählt nicht zur Note, die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung.
Die Abschlussprüfung hat drei schriftliche Bereiche – Veranstaltungswirtschaft mit höchstens 120 Minuten, Veranstaltungsorganisation mit höchstens 150 Minuten und Wirtschafts- und Sozialkunde mit höchstens 90 Minuten – sowie das fallbezogene Fachgespräch: eine von zwei praxisbezogenen Aufgaben, 15 Minuten Vorbereitung, höchstens 20 Minuten Gespräch, und zugrunde gelegt wird der Ausbildungsschwerpunkt deines Betriebs.
Die Verordnung nennt keine Prozentzahlen. Sie gibt der Veranstaltungsorganisation und dem Fachgespräch gegenüber jedem anderen Bereich das doppelte Gewicht – gerechnet ergibt das je ein Drittel für diese beiden und je ein Sechstel für Veranstaltungswirtschaft und Wirtschafts- und Sozialkunde. Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und in drei der vier Bereiche mindestens ausreichend ist; ein ungenügend bedeutet nicht bestanden. Ein Sperrfach gibt es nicht.
Wahlqualifikationen, Fachrichtungen oder Schwerpunkte kennt die Verordnung nicht. Der „betriebliche Ausbildungsschwerpunkt“ im Fachgespräch ist nichts zu Wählendes, sondern das, was dein Betrieb ohnehin macht.